Umfassender Versicherungsschutz ist eine Notwendigkeit
Bauherren, Immobilienbesitzer oder Mieter sind sich oft der vielen Gefahren, die ihrem Besitz drohen, zu wenig bewusst: Feuer, Rohrbruch, Sturm, Überschwemmung, Hochwasser oder Einbruch können Schäden hervorrufen, die die finanzielle Leis-tungsfähigkeit schnell übersteigen. Umfassender Versicherungsschutz ist deshalb eine Notwendigkeit. Die
, Stuttgart, bietet vom Baubeginn bis zur Nutzung des Hauses einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz rund um die Immobilie.
Versicherungen sind dazu da, die Risiken abzusichern, die ein Versicherungsnehmer nicht allein tragen will oder kann. Bei der Frage, welche Versicherungen für einen Bauherrn, Im-mobilienbesitzer oder Mieter möglich, wünschenswert oder gar notwendig sind, herrscht häu-fig Unsicherheit, denn die Vielzahl der Risiken ist nicht auf den ersten Blick offensichtlich. Wie wichtig aber der Schutz beispielsweise gegen Elementargefahren ist, zeigt vor allem das Jahr 2002. Elementarschadenereignisse wie Sturm, Hagel und Hochwas-ser/Überschwemmung hinterließen weltweit große Schäden. Um sich vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen zu schützen, ist ein umfassender Versicherungsschutz für das Hab und Gut daher von existenzieller Bedeutung.
Wer sein Bauvorhaben oder seine Gebäude gut absichern will, sollte folgende Versicherungen bedenken:
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Bauherren-Haftpflicht
Mit der Bauherren-Haftpflicht sichert sich der Bauherr vor den finanziellen Folgen von Schä-den ab, die anderen Personen im Zuge der Bautätigkeit zustoßen und für die der Bauherr haften muss. Bauherren, die die Bauausführung selbst übernehmen, sollten sich zusätzlich absichern. Dann sind auch sämtliche Schäden mitversichert, die durch Personen verursacht werden, die am Bau beschäftigt sind und die sie in Ausführung der Bautätigkeit verursachen. Ebenso eingeschlossen ist der Einsatz von Baumaschinen. Schließlich können Schäden mitversichert werden, die auf fehlerhafte Planung und/oder Bauleitung des Bauherren zu-rückzuführen sind. Wenn Eigenleistungen vom Bauherren und/oder Freunden erbracht wer-den, sollten auch diese in die Bauherren-Haftpflicht eingeschlossen werden. -
Private Unfallversicherung
Unfälle, die Freunden oder Verwandten bei der Mithilfe am Bau zustoßen, sind bei der ge-setzlichen Bauberufsgenossenschaft versichert. Die Helfer müssen bei der Berufsgenos-senschaft angemeldet werden. Darüber hinaus kann der Bauherr für seine Helfer eine priva-te Unfallversicherung abschließen, um sie zusätzlich vor den finanziellen Folgen eines Baustellenunfalls zu schützen. Der Bauherr selbst und sein Ehegatte sind vom gesetzlichen Unfallschutz der Bauberufsgenossenschaft ausgeschlossen. Eine private Unfallversicherung ist deshalb dringend zu empfehlen. -
Wohngebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Gebäudebesitzer unverzichtbar. Versichert sind Schäden, die durch Feuer, Blitzschlag, Überspannung, Flugzeugabsturz oder Explosio-nen am Gebäude verursacht werden. Die SV SparkassenVersicherung bietet darüber hinaus einen umfassenden Elementarschadenschutz an. Dieser umfasst den Schutz des Gebäudes gegen Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Erdbeben, Erdrutsch, Erdfall, Bergsturz, Lawinen und Schneedruck. Die Versicherung von Leitungswasserschäden runden den optimalen Schutz ab. -
Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung ist jedem Mieter wie Eigennutzer zu empfehlen. Sie tritt zum Bei-spiel ein bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl (einschließlich Vandalismus) und Sturm/Hagel. Man unterschätzt häufig, zu welchen Beträgen sich die Wiederbeschaffung selbst von einfachen Haushaltsgegenständen summieren kann. Ganz zu schweigen von wertvollen Einrichtungsgegenständen. Bei der Hausratversicherung kann der Schutz gegen Schäden aus Elementarrisiken zusätzlich in den Versicherungsumfang eingeschlossen wer-den, denn die Wohngebäudeversicherung umfasst nur das Gebäude und fest mit ihm ver-bundenes Zubehör. -
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Diese Versicherung ist konzipiert für Immobilienbesitzer, die Wohnungen oder das ganze Haus vermieten, Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümer von unbebauten Grundstücken. Schäden, die anderen Personen durch Hausmeister oder andere per Arbeits-vertrag beauftragte Personen bei der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke entstehen, sind im Rahmen der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht versichert. Eingeschlossen sind dabei Ansprüche eines einzelnen Wohnungsei-gentümers gegen den Verwalter, Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und gegenseitige Ansprüche von Wohnungsei-gentümern bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft. Der Versiche-rungsschutz ist bei selbstbewohnten Einfamilienhäusern im
Rahmen der Privathaftpflichtver-sicherung abgedeckt.
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Gewässerschaden-Haftpflicht
Öltankinhaber sind laut Wasserhaushaltsgesetz für Schäden verantwortlich, die durch aus-laufendes Öl verursacht werden. Die Verschuldensfrage ist dabei völlig belanglos. Wenn Öl austritt, ist der Eigentümer verpflichtet, den Schaden zu beseitigen. Das bedeutet: Er trägt die Kosten für das Ausbaggern, Abfahren und Verbrennen des ölverschmutzten Erdreichs. Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt im Rahmen der vereinbarten De-ckungssumme die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.



