Mit der Energieeinsparverordnung werden Energieausweise auch für bestehende Gebäude eingeführt. Die Neufassung ist allerdings verschoben auf voraussichtlich 01.01.2007) Hier sind einige wichtige Regelungen als Einstieg. Mangels Vollständigkeit sind gfls. weiter Informationen und Beratung dringend zu empfehlen.
Gültigkeit ab?
Wer ist betroffen? Gebäudeeigentümer (Vermieter und Verkäufer /Mieter und Käufer)
Was wird verlangt? Auf Verlangen, die Vorlage eines Energieausweises.
Wer erstellt die „Ausweise“? Hier werden zwei Arten von Energieausweise zur Zeit angeboten:
Bedarfsorientierter Energieausweis Um den Energiebedarf zu errechnen, werden die energetische Qualität hauptsächlich der Außenwände und des Dachs, aber auch die technischen Anlagen (Heizkessel und Anlage zur Wassererwärmung) zugrunde gelegt.
Verbrauchsorientierter Energieausweis Der Energieverbrauchskennwert wird aus dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre errechnet.
Die Verordnung ist daher von Bedeutung für: Vermieter/Mieter und Verkäufer/Käufer
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