Das umfangreiche Immobilienangebot wird Ihnen von der Immobilien Service Center ISC GmbH [HRB 6499 - Registergericht Freiburg] angeboten.
Unser kompetentes Team, Daniela Lanig, Horst-Peter Roth und Wolfram Dieter Kaffke nimmt sich gerne für Sie Zeit und verhilft Ihnen zu Ihrer Traumimmobilie!



Bei allen Immobiliengeschäften gelten nachfolgende
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden: eine Weitergabe verpflichtet zum Schadensersatz.
- Unsere Angebote sind hinsichtlich des Objektes freibleibend; Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
- Die Objektangaben erfolgen nach Mitteilung des Verkäufers; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird nicht übernommen.
- Die Vertragsdauer wird bei Alleinaufträgen oder gewöhnlichen Aufträgen mit dem Verkäufer, Vermieter oder Verpächter besonders vereinbart. Unterbleibt eine entsprechende Abrede, dann läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Mit Kauf-, Miet- oder Pachtinteressenten wird keine zeitliche Bindung festgelegt.
- Ist ein durch uns nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, so ist der Empfänger verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen die Vorkenntnis nachzuweisen.
- Wir sind auch berechtigt, für den anderen Teil entgeltlich tätig zu werden.
- Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf uns Bezug zu nehmen.
- Mit dem Abschluß eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision zu zahlen. Diese beträgt bei Grundstückskäufen von bebauten und unbebauten Objekten für den Käufer 3% der Kaufsumme zzgl. der gesetzl. MwSt, bei Vermietungen und Verpachtungen für den Mieter/Pächter in der Regel mindestens zwei Monatsmieten zzgl. der gesetzl. MwSt. Die Provision ist fällig und verdient sowie zahlbar bei Beurkundung eines Kaufvertrages oder schriftlicher Ausfertigung eines Miet- oder Pachtvertrages.
- Die Provisionspflicht besteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von unserem Angebot abweichen, desgleichen, wenn ein anderes wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt oder ein Erwerb im Zuge der Zwangsversteigerung stattfindet. Die Provisionspflicht entfällt ebenfalls nicht, wenn der Vertrag aufgrund unseres Nachweises ohne uns direkt zum Abschluß kommt, oder wenn dritte Personen ein gesetzl. oder vertragliches Vorkaufsrecht ausüben.
- Kommt es zu einem Vertragsabschluß, so muß uns unverzüglich unter Angabe des Objektes, der Vertragsschließenden und des Kaufpreises, Mitteilung gemacht werden.
- Alle Zahlungen für das Objekt sind vom Käufer, Mieter oder Pächter unmittelbar an den Verkäufer, Vermieter oder Verpächter bzw. dessen Beauftragten (Notar, Bank u.a.) zu leisten.
- Mündliche Abmachungen, die diese Konditionen oder einen schriftlichen Auftrag ändern oder ergänzen, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen Freiburg im Breisgau.


